Konventionelle Röntgendiagnostik
Ein Röntgenbild entsteht vereinfacht wie folgt:
In der Röntgendiagnostik werden mit Hilfe einer Röntgenanlage, in der kurzwellige elektromagnetische Strahlung erzeugt wird, Organe auf einem Röntgenfilm abgebildet. Heutzutage sind die Röntgenanlage und das Röntgenfilmsystem so konzipiert, dass mit einer möglichst niedrigen Strahlendosis gearbeitet werden kann und Patienten nur einer äußerst geringen Bestrahlung ausgesetzt sind.
Röntgenstrahlen werden im Körper je nach Zusammensetzung des Gewebes unterschiedlich geschwächt und führen so zu einer der Gewebezusammensetzung entsprechenden Schwärzung des Röntgenfilms. Der Radiologe beurteilt den Röntgenfilm hinsichtlich möglicherweise vorliegender Krankheitsprozesse.
Häufige röntgendiagnostische Untersuchungen stellen die Aufnahmen der Brustorgane (Lunge und Herz) sowie des Skelettsystems dar.
In manchen Fällen ist die Gabe eines Röntgenkontrastmittels notwendig, um die Aussagekraft des Bildes zu verbessern. Ein Beispiel ist die Untersuchung der Beinvenen (Phlebographie), bei der ein Kontrastmittel in eine Fußvene injiziert wird.
Untersuchungsablauf
Im Untersuchungsraum werden Röntgenaufnahmen der betreffenden Körperregionen angefertigt. Sie werden hierzu auf einer Untersuchungsliege entsprechend gelagert oder Sie müssen sich vor ein Wandstativ stellen. Die Aufnahmezeiten sind äußerst kurz und betragen in der Regel deutlich weniger als 1 Sekunde.
